Voraussetzungen für die 100km/h Zulassung
Gemäß der 9. Ausnahmeverordnung der StVo ist es möglich, für den Wohnwagen eine Ausnahmegenehmigung für die Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h zu beantragen. Dies gilt für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen.
Alle Voraussetzungen im Überblick:
- Zugfahrzeug muss ABS haben
- Wohnwagen muss Für Tempo 100 freigegeben sein
- Die Reifen am Anhänger müssen für mindestens 120 km/h freigegeben sein (L - Geschwindigkeitsindex) & nicht älter als 6 Jahre sein
- Tempo 100 Plakette muss sichtbar am am Heck befestigt sein
- Verhältnis vom Leergewicht des Zugfahrzeugs zur zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens muss passen (X-Faktor)
X-Faktor vom Wohnwagen ermitteln
X-Faktor von 0,8
Wenn Sie einen Wohnwagen haben mit eingebauter Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern im Fahrwerk ergibt sich ein X-Faktor von 0,8 Im Beispiel zeigen wir, wie das Verhältnis vom Leergewicht des Zugfahrzeugs zur zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens berechnet wird.
X-Faktor von 1,0
Sofern Sie beim Wohnwagen zu den eingebauten Bremsen und hydraulischen Schwingungsdämpfern im Fahrwerk noch Systeme zur Verbesserung der fahrdynamischen Stabilität eingebaut haben, kann ein X-Faktor von 1 in Fragekommen. Systeme zur Verbesserung der fahrdynamischen Stabilität sind beispielsweise eine Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung, ATC (Alko Trailer Control) oder ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem im Zugfahrzeug. Mit einem X-Faktor von 1 wird die Rechnung noch einfacher. Das Leergewicht Ihres Zugfahrzeugs darf nicht kleiner als die zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens sein.
Sie können sich die Ermittlung ganz einfach machen und einfach den Online-Rechner vom KÜS nutzen. Hierüber lässt sich die minimale Leermasse des Zugfahrzeugs einfach ermitteln. >>Hier geht’s zum Rechner des KÜS<<
Lösung - Wohnwagen ablasten oder Leergewicht erhöhen?
Sofern man das Thema nicht auf dem Schirm hat, kann es natürlich schnell ärgerlich werden. Sollte das beschriebene Verhältnis von Leergewicht des Zugfahrzeugs zur zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens knapp nicht passen, denke viele als erstes an ein Ablasten des Wohnwagens. Dies führt in der Regel zu einer geringeren Zuladung. Ist das die beste Lösung?
Mein Tipp wäre eine mögliche Erhöhung des Leergewichts vom Zugfahrzeug zu prüfen. Durch den nachträglichen Einbau von Sonderausstattung kann das sich Leergewicht deutlich erhöht haben. Beispielsweise haben wir vom TÜV-Prüfer, dass ein Einbau einer Standheizung, 19 Zoll Felgen und Runflatreifen zu über 150 kg Mehrgewicht geführt haben. Das können Sie sich für wenig Geld bei den Prüfungsorganisationen eintragen lassen. So wird es vielleicht doch was mit den 100 km/h.