Wenn das Zugfahrzeug im Urlaub mal streikt, brauchen wir schnelle Hilfe. Beim Zugfahrzeug haben wir eine breite Auswahl - vom ADAC - bis zum Schutzbrief gibt es viele Lösungen. Aber helfen diese auch beim Wohnwagen / Anhänger? Wie wir feststellen mussten, leider nicht…
Nachfolgend findet ihr unsere Fragen an ADAC und ACV sowie deren Antworten.
Sehr geehrter Herr Gogolinski,
die Kollegen haben Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an uns weitergeleitet.
Die Bedingungen bezüglich der mitgeführten Anhänger sind in den letzten Jahren in der ADAC Plus- und Premium-Mitgliedschaft unverändert geblieben. Der mitgeführte Anhänger ist im Rahmen der Voraussetzungen für geschützte Fahrzeuge versichert. Anhänger sind immer dann mitgeschützt, wenn sie mit einem versicherten Fahrzeug verbunden sind. Ein Leistungsanspruch besteht nur, wenn auch die Voraussetzungen wie z. B. Eintritt einer Panne oder eines Unfalles erfüllt sind und diese zur mangelnden Fahrbereitschaft des Anhängers führen. Bedingungsgemäß besteht kein Anspruch auf den Fahrzeugrücktransport eines unbeschädigten Anhängers nach Deutschland, bzw. innerhalb Deutschlands.
Bei einer Panne des Zugfahrzeugs, die vor Ort nicht behoben werden kann, wird das Fahrzeug im Rahmen der ADAC Plus- oder Premium-Mitgliedschaft in die nächste geeignete Werkstatt geschleppt (Kostenübernahme bis max. 300 Euro). Muss das Fahrzeug repariert werden, wird der Vertrag zwischen dem ADAC Plus- oder Premium-Mitglied und der Werkstatt geschlossen – hier muss also das Mitglied die Kosten übernehmen. Bei Bedarf hilft der ADAC, nach Möglichkeit und Verfügbarkeit, einen Mietwagen für das Mitglied zu organisieren. Der ADAC versucht auch bei der Vermittlung eines Hotels zu unterstützen, was sich in der Hochsaison als schwierig erweisen kann. Die Kostenübernahme durch den ADAC innerhalb Europas für bis zu drei Nächte beträgt maximal 85 Euro pro Person und Nacht. Kann das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Werktagen technisch fahrbereit gemacht werden und es besteht kein wirtschaftlicher Totalschaden, übernimmt der ADAC den Fahrzeugrücktransport zu einer Werkstatt am Wohnsitz des Mitglieds. Die direkte Heimreise besteht als Option bereits ab dem Tag nach der Panne, sofern der Schaden nicht behoben werden kann. Für die Rückreise sind die Kostenübernahme eines Mietwagens für die direkte Heimreise (bis 500 Euro), einer Bahnfahrt 1. Klasse oder von Flugkosten ab einer Entfernung von 1.200 km vom Wohnsitz bis zu den vereinbarten Leistungsgrenzen inkludiert.
Daneben unterstützt der ADAC seine Mitglieder auch bestmöglich (im Rahmen der Bedingungen) bei der Organisation eines Rücktransports eines intakten Anhängers. Durch eine Mitnahme des intakten Anhängers (z.B. aus Gefahrensituationen) zu einem Abstellort können für das Mitglied jedoch Zusatzkosten entstehen, je nach Aufwand, Größe, Gewicht des Anhängers. Wird im Schadenfall einem Mitglied ein Mietwagen für die Heimreise bedingungsgemäß zur Verfügung gestellt, so wird versucht, ein Fahrzeug mit entsprechender Anhängerkupplung zu organisieren, damit der Anhänger mit nach Hause gebracht werden kann. Fahrzeuge mit einer Anhängerkupplung sind europaweit in ihren Kapazitäten eingeschränkt und auch hier können die Kosten über die Leistungsgrenze hinaus gehen und somit eine Zuzahlung zur Folge haben. Die Mitglieder haben die Möglichkeit im Rahmen der Kostenerstattungsleistung Mietwagen Heimreise auch selbst ein solches Fahrzeug anzumieten und die Kosten bis zur Höhe der Leistungsgrenze von 500 Euro einzureichen.
Im Rahmen der ADAC Plus-Mitgliedschaft besteht ein Anspruch auf die Leistung „Fahrzeugrückholung bei Fahrerausfall“. Hierfür gelten die bedingungsgemäßen Voraussetzungen:
Eine geschützte Person befindet sich in Deutschland oder im ausländischen Wohnsitzland auf einer Reise oder übertritt die Grenze ins europäische Ausland und kann mit dem geschützten Fahrzeug aufgrund akuter, unerwarteter Erkrankung, Verletzung oder Tod das Fahrzeug nicht mehr selbst fahren. Die Fahrunfähigkeit muss länger als 3 Tage dauern. Es ist auch kein geeigneter Beifahrer in der Lage, das geschützte Fahrzeug nach Hause zu fahren. Wir stellen als Serviceleistung einen Fahrer zur Verfügung, der das Fahrzeug zusammen mit Insassen, transportbereitem Gepäck und Ladung zum Wohnsitz der geschützten Person zurückfährt. Soweit keine Insassen mit zurückfahren, können wir das Fahrzeug auf andere Weise zurückholen. Alle sonstigen Kosten der Rückführung werden nicht erstattet.
1. Angenommen, das Zugfahrzeug hat einen Schaden - wird der Wohnwagen mit abgeschleppt? (Inland & Ausland)
Ist das Zugfahrzeug durch Panne oder Unfall fahruntüchtig, der Wohnwagenanhänger hingegen noch fahrbereit, wird das gesamte Gespann zur nächsten Fachwerkstatt geschleppt. Dies gilt sowohl im In- als auch im Ausland.
2. Angenommen, der Wohnwagen hat einen Schaden - wird dieser abgeschleppt? (Inland & Ausland)
Sollte nur der Wohnwagen durch Panne oder Unfall fahruntüchtig sein, so wird nur dieser in die nächstgelegene Fachwerkstatt geschleppt. Auch hier sowohl im In- als auch im Ausland.
3. Angenommen, das Zugfahrzeug hat einen Schaden, der nicht kurzfristig beseitigt werden kann
a/ Werden Zugfahrzeug gemeinsam mit dem Wohnwagen zurücktransportiert?
Ist die Reparatur des Zugfahrzeugs in der Fachwerkstatt nicht innerhalb von drei Werktagen möglich, wird das gesamte Gespann zurück zum Wohnort transportiert. Im Ausland werden die Kosten hierfür in unbegrenzter Höhe übernommen, innerhalb Deutschlands bis max. 515 €. Gelingt es, ein Ersatzfahrzeug mit Anhängerkupplung zu organisieren (siehe b.), kann die Reise mit diesem und dem Wohnwagen fortgesetzt werden. Sollte nur der Wohnwagen defekt sein und kann dieser nicht innerhalb der Frist repariert werden, wird nur dieser zum Wohnort des Mitglieds rücktransportiert.
b/ Oder stellt ACV sicher, dass ein Mietfahrzeug bereitgestellt wird, mit dem der Anhänger gezogen werden kann?
Dies können wir nicht sicherstellen. Der ACV hilft selbstverständlich bei der Organisation und versucht im Rahmen der Möglichkeiten, ein Ersatzfahrzeug mit Anhängerkupplung zu organisieren. Doch haben wir keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit bei den jeweiligen Anbietern von Mietwagen.
c/ Oder werden alternativ die Mietwagenkosten anteilig oder komplett übernommen?
Kosten für ein Mietfahrzeug werden für max. sieben Tage übernommen, einen Tageshöchstsatz gibt es nicht. Bei direkter Heimreise aus dem Ausland werden die Mietwagenkosten in voller Höhe unabhängig von der tatsächlichen Reisedauer übernommen. Sollten zusätzliche Kosten für die Zustellung oder Abholung des Mietwagens durch den Anbieter oder Nacht-/Notdienstgebühren außerhalb der Geschäftszeiten entstehen, werden auch diese vom ACV übernommen.
4. Angenommen, das Zugfahrzeug ist fahrtüchtig, hat aber einen Schaden an der Anhängerkupplung. Unterstützt der ACV beim Rücktransport vom Wohnwagen?
Dies ist schon ein sehr theoretischer Fall 😉 Aber auch hier würden wir unserem Mitglied Hilfestellung leisten. Wir betrachten ein Gespann immer als Ganzes, kann der Anhänger aufgrund einer defekten Anhängerkupplung nicht mehr gezogen werden, sorgt der ACV für dessen Rücktransport.
5. Angenommen ich verletze mich im Urlaub und kann unser Auto inkl. Wohnwagen nicht mehr fahren. Da meine Frau keinen BE-Führerschein hat, steckt das Auto inkl. Wohnwagen nun im Urlaubsgebiet fest. Unterstützt mich der ACV in dieser Situation?
Ist der Fahrer aufgrund einer länger als drei Tage andauernden Krankheit oder Verletzung nicht im Stande, das Fahrzeug zurück zu fahren, und ist auch kein anderer Insasse dazu in der Lage (z.B. wegen fehlender Fahrerlaubnis), organisiert der ACV einen Ersatzfahrer der Fahrzeug und Anhänger zusammen mit dem Mitglied und den übrigen Insassen zurück zum Wohnort fährt. Die Kosten hierfür werden vom ACV übernommen. Sollten während der Fahrt Kosten für die Übernachtung der Insassen anfallen, werden diese bis max. 1.000 € getragen. Nicht übernommen werden hingegen Kosten für Benzin, Maut oder ähnliches.
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